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24.04.2007 12:38:48 |
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Die ununterbrochene Sichtbarkeit aller Einfahr-, Block- und (Deckungssignal)e soll in der Regel 500 m betragen. Dies gilt auch für Ausfahr- und (Zwischensignal)e an Gleisen, die von Regel- oder Sonderzügen (siehe Sonderzug) ohne Aufenthalt durchfahren werden. Ist das Hauptsignal nicht auf genügende Entfernung sichtbar, so ist in der Regel 400 m vor dem zugehörigen Hauptsignal ein Vorsignalwiederholer anzuordnen.
Vorsignalwiederholer zeigen das gleiche Bild wie (Vorsignal)e im verkürztem Bremswegabstand (weisses Zusatzlicht), sind jedoch nicht mit Vorsignaltafel und Vorsignalbaken ausgerüstet.
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